Neue Wettanbieter in Österreich 2026
Stand: 30. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Länder und die Wettordnungen der Betreiber

Ein neuer Name auf der Startseite bedeutet wenig, solange nicht feststeht, wer ihn betreibt, unter welcher Bewilligung er Wetten annimmt und was ein Bonus tatsächlich kostet. Wer in Österreich Sportwetten setzt, vergleicht daher nicht Werbeversprechen, sondern drei konkrete Punkte: die landesrechtliche Bewilligung, die Wettgebühr von 5 Prozent und die Umsatzbedingungen, an denen ein Willkommensangebot steht oder fällt. Genau diese drei Achsen sortieren die folgenden Abschnitte, ergänzt um Zahlungswege, Spielerschutz und die Rangliste der Anbieter, die in den letzten Jahren neu oder neu sichtbar in den Markt getreten sind.
Überblick: Was „neu“ im österreichischen Wettmarkt bedeutet
Wer nach „neuen Wettanbietern“ sucht, meint damit zwei sehr unterschiedliche Dinge. Erstens Marken, die ihren Sitz nicht in Österreich haben und von hier aus erreichbar sind, oft über eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao. Zweitens Marken, die zwar schon länger am Markt sind, aber durch eine Umfirmierung, eine Übernahme oder einen Relaunch neu wirken: Merkur Bets ist seit Juni 2025 der neue Auftritt der früheren Cashpoint-Sportwetten, Admiral firmiert nach der Übernahme durch Tipico Anfang September 2025 in Teilen unter neuer Marke, und Tipico selbst gehört seit April 2026 zur Banijay Group mit erweitertem Marktzuschnitt.

Die Frage „Wer ist neu?“ hat in Österreich eine eigentümliche Schärfe, weil es keine bundesweite Lizenz und keine nationale Liste der Buchmacher gibt. Die Bewilligung ist Landessache: Jedes der neun Bundesländer hat ein eigenes Wettgesetz und eine eigene Landesregierung als Bewilligungsbehörde. Was „in Österreich lizenziert“ aussieht, kann in Niederösterreich, Wien oder Oberösterreich bewilligt sein und in einem anderen Bundesland schlicht nicht geprüft sein. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft tipp3 nennt einen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020 (Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020) als Grundlage. win2day verweist für seine Sportwetten auf denselben Bescheid, betreibt aber die Lotterie- und Casinospiele unter der bundesweiten Konzession nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) – ein Regimewechsel, der die Spieler nicht kümmern muss, der aber erklärt, warum manche Beschränkungen (Mindestalter, Spiellimits) nur für die eine oder nur für die andere Produktlinie gelten.
Ein zweiter Punkt macht die Suche nach Neuem trügerisch: Offshore-Anbieter sind in Österreich erreichbar, ohne dass eine österreichische Behörde sie führt. Malta, Gibraltar und Curaçao sind keine österreichischen Lizenzen, und der Verwaltungsgerichtshof hat am 9.4.2026 (Ra 2025/02/0037) den Standort des Servers, von dem aus der Anbieter seine Daten liefert, als Anker für die Anwendung des Oö. Wettgesetzes bestätigt. Für die Spieler heißt das: Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung wettet, ist nicht automatisch auf der falschen Seite, aber es gibt im Streitfall keine österreichische Behörde, die man einschalten kann, und keine österreichische Selbstsperre, die für diesen Anbieter gilt.
Die folgenden Abschnitte trennen diese beiden Gruppen konsequent und schreiben nirgends einen Anbieter als „in Österreich lizenziert“, der keine Bewilligung eines Bundeslandes nennt. Die Kennzeichnung „ohne österreichische Bewilligung“ bedeutet nicht, dass der Anbieter verboten ist – sie bedeutet, dass für ihn keine österreichische Bewilligung dokumentiert ist und die Einordnung je nach Landesgesetz unterschiedlich ausfällt.
Rechtliche Lage: Warum eine österreichische Bewilligung kein Detail ist
Die Sportwette ist in Österreich kein Glücksspiel im Sinne des Bundes. Der Verwaltungsgerichtshof hat das in ständiger Rechtsprechung so festgehalten, zuletzt mit Erkenntnis vom 2.7.2015 (Ro 2015/16/0019). Damit fällt sie aus dem Glücksspielgesetz (GSpG) heraus, es gibt keine Bundeslizenz, keinen Bundesregulator, keine nationale Ausschlussliste und kein nationales Einzahlungslimit für Sportwetten. Wer als Buchmacher in Österreich Sportwetten annehmen will, braucht eine Bewilligung jenes Bundeslandes, von dessen Gebiet aus er die Wetten organisiert – also vom Standort des Servers, vom Sitz des Unternehmens oder vom Standort der Wettannahme.

Die neun Wettgesetze unterscheiden sich erheblich. Das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020) ist die Grundlage für tipp3 und für die Sportwetten von win2day. Wien hat ein eigenes Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016), Oberösterreich das Oö. Wettgesetz, Tirol ein Buchmacher- und Totalisateurgesetz, auf das sich Vierklee mit der Lizenz IIa.10.065/144-0 beruft. Die Live-Wette ist in Wien auf Teilresultate oder das Endergebnis beschränkt, in Oberösterreich auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse oder „Wer schießt das nächste Tor“, die geltende niederösterreichische Live-Regelung ist nicht abschließend dokumentiert. Einsatzlimits unterscheiden sich ebenfalls: 500 € pro Wette in Oberösterreich und Niederösterreich, 50 € pro Wette an Automaten ohne Schalter in Wien. Für Online-Wetten außerhalb dieser Länder ist die Obergrenze nicht abschließend dokumentiert.
Diese Zersplitterung ist der Grund, warum ein Anbieter, der in einem Bundesland korrekt bewilligt ist, im anderen schlicht nicht geprüft ist. Es bedeutet nicht, dass die Anbieter in allen anderen Bundesländern unerlaubt handeln – es bedeutet, dass die Bewilligung dort, wo sie erteilt wurde, eine konkrete Behörde und einen konkreten Bescheid hat, und anderswo nicht. Wer als Wettkunde weiß, in welchem Bundesland sein Anbieter bewilligt ist, kann bei Streit die richtige Behörde anrufen. Wer es nicht weiß, hat im Zweifel niemanden.
Für Anbieter ohne österreichische Bewilligung gilt: Die Rechtslage ist umstritten. Die erläuternden Bemerkungen zum NÖ Wettgesetz, wie sie in einem Landtagsantrag zitiert werden, lassen Anbieter, die von Servern außerhalb Niederösterreichs Wetten anbieten, aus dem NÖ Gesetz herausfallen. Der VwGH hat das für Oberösterreich bestätigt. Eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ist keine österreichische Lizenz; sie ist eine andere, eigene Lizenz mit eigenem Aufsichtsregime. Es gibt keinen österreichischen Strafrahmen, der Spieler trifft, die bei einem offshore-Anbieter wetten. Es gibt aber auch keinen österreichischen Schutz, falls Gewinne nicht ausgezahlt werden, Limits nicht greifen oder der Anbieter seine Geschäftstätigkeit einstellt. Das ist die andere Seite der Medaille: Offshore ist nicht verboten, aber auch nicht abgesichert.
Was auf jeden Fall bundeseinheitlich gilt, ist die Wettgebühr. § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, geändert durch BGBl. I Nr. 7/2025, sieht seit dem 1.4.2025 eine Gebühr von 5 Prozent auf den Wetteinsatz vor (zuvor 2 Prozent ab 1.10.2005). Die Gebühr schuldet, wer die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt, nicht der Spieler – sie ist aber auf Wetten zu entrichten, die aus Österreich heraus bei einem Anbieter im Ausland platziert werden. Der Bundesfinanzgerichtshof hat am 12.5.2026 (RV/7100519/2026) die Beschwerde eines Buchmachers gegen die Erhebung der 5 Prozent abgewiesen. Bezahlt eine Gebühr heißt nicht, dass eine österreichische Bewilligung vorliegt – die Gebühr fällt auch bei ausländischen Anbietern an, soweit die Wetten aus Österreich kommen.
Wie der Anbieter die Gebühr weitergibt, ist seine Sache. tipp3 trägt sie nach eigenen Angaben bei verlorenen Wetten selbst und zieht bei gewonnenen Wetten 5 Prozent vom Gewinn ab. Andere Anbieter bauen die Gebühr in die Quote ein, was die Quote drückt. Beides ist zulässig; der Spieler sieht nur, was im Konto und auf dem Wettschein steht. Die marketingwirksame „beste Quote“ eines neuen Anbieters ist also immer eine Quote nach Gebühr und Marge, nie ein Rohwert.
Spielerschutz: Altersprüfung, Limits und das Fehlen eines zentralen Registers
Wer bei einem neuen Anbieter ein Konto eröffnet, durchläuft eine Altersprüfung. Die meisten Anbieter setzen 18 Jahre als Mindestalter, einige Bundesländer schreiben es gesetzlich vor (Wien, Oberösterreich). Was danach kommt, ist Sache des Anbieters: Limits und Sperren sind nicht in einer Bundesnorm vereinheitlicht, es gibt kein zentrales Sperrregister für Sportwetten und keine bundesweite Pflicht zu Einzahlungslimits. Die Glücksspielreform 2026, die Anfang Oktober 2026 noch im Entwurf lag, plant zwar ein Sperrregister und ein Limitregister, bezieht sich aber ausdrücklich auf das GSpG – Sportwetten fallen nicht darunter.
Das hat spürbare Konsequenzen. Wer bei tipp3 eine Selbstsperre setzt, gilt bei tipp3; wer sie bei win2day setzt, gilt bei win2day. Eine Sperre bei Admiral gilt nicht automatisch bei Vierklee, eine bei bet365 nicht automatisch bei bet-at-home. tipp3 bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten (das Guthaben bleibt im Konto) und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren (das Guthaben wird auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen). Beide sind nach dem Start nicht aufhebbar. win2day zieht die Linie an anderer Stelle strenger: Bis zum Alter von 26 Jahren dürfen maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag) eingezahlt werden, ab 26 Jahren 1.680 € pro Kalendermonat, Gewinne zählen nicht zum Limit; eine individuelle Erhöhung ist auf Antrag möglich.
Die fehlende zentrale Sperre ist die größte Lücke im System. Wer den Überblick verliert, kann sich zwar bei jedem Anbieter einzeln sperren lassen, aber die Disziplin, das konsequent zu tun, ist die Schwachstelle. Drei Punkte, die jeder Wettkunde bei einem neuen Anbieter prüfen sollte, bevor er einzahlt: Welche Sperrdauern gibt es, ist eine Erhöhung des Limits möglich oder nur eine Senkung, und was passiert mit dem Restguthaben im Sperrzeitraum. Wer diese drei Fragen nicht aus den AGB oder dem Hilfebereich der Seite beantworten kann, sollte vor der ersten Einzahlung beim Support nachfragen – schriftlich, damit es im Streitfall eine Spur gibt. Hilfe bei problematischem Spielverhalten bietet Playsponsible.at, die zentrale Anlaufstelle der österreichischen Glücksspiel- und Wettbranche.
Boni und Gratiswetten: Was ein Willkommensangebot wirklich kostet
Neue Anbieter buhlen mit Willkommensangeboten um Kunden: 100 Prozent Bonus auf die erste Einzahlung, Gratiswetten ohne Einzahlung, risikofreie Wetten, erhöhte Quoten. Die Werbung klingt großzügig; die Frage ist, was am Ende übrig bleibt. Drei Bedingungen entscheiden, was ein Bonus tatsächlich kostet: die Umsatzvorgabe, die Mindestquote und die Frist.
Eine typische Umsatzvorgabe verlangt, dass der Bonusbetrag (oder Bonus plus Einzahlung) eine bestimmte Anzahl Mal zu einer Quote von mindestens 1,80 oder 2,00 umgesetzt wird, bevor eine Auszahlung möglich ist. Wer 100 € Bonus erhält und 5 Mal umsetzen muss, muss 500 € an Wetten platzieren, die die Mindestquote erfüllen. Bei einer durchschnittlichen Marge von 6 Prozent auf den typischen 1X2-Märkten kostet das im Erwartungswert 30 € – das ist der Preis des Bonus, der auf dem Flyer nicht steht. Die Mindestquote sorgt dafür, dass Spieler nicht auf zwei sichere Ergebnisse setzen und das System leer räumen: Wer konsequent unter 1,50 setzt, hat den Bonus nicht umgesetzt.
Die Frist macht den Unterschied, wenn sie knapp bemessen ist. 30 Tage für ein x5-Umsatzvolumen sind erreichbar, 7 Tage sind es selten, ohne dass der Spieler sein normales Wettverhalten auf Quote zwingt. Eine „risikofreie Wette“ ist selten risikofrei: Meist bekommt der Spieler im Verlustfall den Einsatz als Gratiswette zurück, deren Gewinn nicht den Einsatz enthält. Wer 50 € risikofrei wettet und verliert, bekommt keine 50 € ausgezahlt, sondern eine Gratiswette, die bei einer Quote von 2,00 nur 50 € Gewinn bringt – nicht 100 €.
Drei Dinge, die ein Bonus in Österreich nicht hat, sind eine bundesweite Werbebeschränkung (kein Verbot, keine Zeitfenster), eine maximale Bonushöhe (kein gesetzliches Cap) und eine zwingende Verbraucherinformation im Prospekt. Was im Kleingedruckten steht, ist Vertragsgegenstand. Wer den Willkommensbonus annimmt, sollte den Wettumsatz, die Mindestquote, die Frist und die zugelassenen Märkte (oft ausgeschlossen: Systemwetten, Cash-Out, asiatische Handicaps) vor der Einzahlung kennen. Was gar nicht auf dem Wettschein steht, ist der Erwartungswert, der sich aus Marge und Umsatz ergibt – den muss der Spieler selbst rechnen.
Für Anbieter ohne österreichische Bewilligung gilt das Bonussystem in gleicher Weise, nur ohne den Schutz einer österreichischen Behörde im Streitfall. Wer dort einen Bonus annimmt, dessen Bedingungen er nicht versteht, hat im Konflikt keine österreichische Stelle, an die er sich wenden kann. Malta, Gibraltar und Curaçao haben eigene Beschwerdewege, die funktionieren – aber sie sind nicht auf den österreichischen Wettkunden zugeschnitten.
Zahlungswege und Auszahlungsdauer: Warum die Methode den Zeitplan macht
Die Zahlungsabwicklung ist der Bereich, in dem neue Anbieter am schnellsten verlieren, was sie an Aufmerksamkeit gewonnen haben. Wer bei einem neuen Anbieter einzahlt und dann eine Auszahlung anfordert, erlebt gelegentlich eine Verzögerung, die nicht in der Werbung stand. Drei Punkte entscheiden, wie flüssig das geht: das verfügbare Methodenset, die Bearbeitungsdauer beim Anbieter und die Dauer der Banklaufzeit.
E-Wallet, Kreditkarte und Banküberweisung sind die Standardmethoden, die alle genannten Anbieter in Österreich anbieten. PayPal ist seltener, als die Suchanfragen vermuten lassen: Die Auflistung „neue Wettanbieter mit PayPal“ führt zwar zu Ergebnissen, aber die meisten dieser Anbieter haben keine österreichische Bewilligung und sind aus österreichischer Sicht offshore. Wer PayPal als entscheidendes Kriterium nutzt, schränkt die Auswahl an landesrechtlich bewilligten Anbietern deutlich ein. Paysafecard, Sofortüberweisung und Klarna sind in Österreich verbreitet, aber nicht überall verfügbar.
Die Bearbeitungsdauer beim Anbieter liegt zwischen wenigen Stunden und drei Werktagen. Viele Anbieter werben mit „sofortiger Auszahlung“ – das gilt für die Annahme des Auszahlungsauftrags, nicht für das Eintreffen auf dem Konto. Bei der Banküberweisung kommen ein bis zwei weitere Werktage dazu, beim E-Wallet in der Regel wenige Stunden. Die Auszahlung auf Kreditkarte ist die langsamste Variante, weil sie über das Kreditkartenunternehmen läuft.
Gebühren sind die Ausnahme, nicht die Regel – die meisten Anbieter werben mit gebührenfreier Ein- und Auszahlung. Die Realität hat drei Sonderfälle: Währungsumrechnungen, die der Spieler trägt, wenn das Konto in Euro, die Karte aber in einer anderen Währung geführt wird; Mindest- und Höchstbeträge pro Transaktion; und die Inaktivitätsgebühr, die nach 6 oder 12 Monaten ohne Wette fällig wird. Wer überlegt, einen neuen Anbieter nur kurz zu testen, sollte die Inaktivitätsregelung lesen, bevor er einzahlt.
Markteintritte und Übernahmen: Wer in Österreich neu oder neu sichtbar ist
Der österreichische Wettmarkt ist nicht groß genug, um ständig neue Marken hervorzubringen, und die spürbaren Veränderungen der letzten zwei Jahre sind vor allem Übernahmen und Rebrandings. Vier Bewegungen prägen das Bild.
Tipico hat Anfang September 2025 die Übernahme von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic abgeschlossen. Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte die Übernahme unter Auflagen genehmigt: Tipico muss 20 Wettshops in Österreich verkaufen. Die verbleibenden Tipico-Shops werden unter der Marke Admiral weitergeführt; Tipico fungiert als Technologiepartner für Admiral in Österreich. Anfang April 2026 hat die Banijay Group die Übernahme der Tipico Group abgeschlossen, hält zunächst 65 Prozent an der gemeinsamen Banijay Gaming (mit Betclic) und plant mindestens 72 Prozent. Mate Bacic, zuvor CEO von Tipico Austria und Admiral Austria, wird in der Mitteilung als CEO von Tipico genannt.
Merkur Bets ist seit Juni 2025 der neue Marktauftritt der österreichischen Sportwetten-Sparte der Merkur Group, die vorher als Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien firmierte und 1996 gegründet wurde. Die Umfirmierung ist eine Marketingentscheidung, der Betrieb läuft unter bekannter Struktur weiter; die Bewilligungslage ist in den publizierten Unterlagen nicht im Detail dokumentiert.
Starsportwetten tritt als „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“ auf. Die Google-Play-Beschreibung nennt einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde; das Bundesland und die Bescheidnummer sind in der Beschreibung nicht genannt. Das ist die typische Lücke: Der Anbieter behauptet eine Bewilligung, nennt aber nicht die ausstellende Behörde. Wer sich vergewissern will, muss beim Anbieter oder beim Land direkt nachfragen.
Lottoland, bet-at-home, Spinsino und 888sport sind im weiteren Sinne „neue“ Namen, insofern sie in österreichischen Suchanfragen auftauchen, ohne dass eine österreichische Bewilligung dokumentiert ist. Lottoland wurde im Mai 2013 in Gibraltar gegründet, bet-at-home im Dezember 1999 in Wels (Oberösterreich) – der österreichische Ursprung erklärt die Sichtbarkeit, die heutige Lizenz führt über die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta (Malta), Spinsino baut seine Seite in der abgerufenen Version als mexikanisches Angebot auf (spanische Texte, Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi), und 888sport gehört zur Evoke plc mit Sitz in Gibraltar. Keiner dieser Anbieter ist verboten, keiner ist in Österreich bewilligt – die Unterscheidung, die in der Anbieterbewertung den entscheidenden Unterschied macht.
Die Top 10 der neuen Wettanbieter in Österreich 2026 im Vergleich
Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter in zwei Gruppen: jene mit einer dokumentierten österreichischen Bewilligung und jene ohne. Innerhalb der Gruppen steht die Reihenfolge nicht für eine Empfehlung, sondern für die Lesbarkeit – erst die landesrechtlich bewilligten Marken, dann die offshore-Marken, die in Österreich sichtbar sind.
| Anbieter | Bewilligung in Österreich | Betreiber (laut eigenen Angaben) |
|---|---|---|
| tipp3 | Bewilligung NÖ Landesregierung (Bescheid 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020) | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. |
| win2day | Bewilligung NÖ Landesregierung (Bescheid 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020) – nur Sportwetten | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Starsportwetten | Bewilligung (Land und Bescheidnummer nicht veröffentlicht) | Star Sportwetten GmbH |
| Admiral | Bewilligung OÖ Landesregierung (Oö. Wettgesetz) | ADMIRAL Sportwetten GmbH |
| Vierklee | Bewilligung Tiroler Landesregierung (Zl. IIa.10.065/144-0) | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Merkur Bets | Bewilligung dokumentiert, Land und Bescheidnummer nicht veröffentlicht | nicht im Detail dokumentiert |
| Lottoland | ohne österreichische Bewilligung | Lottoland Limited (Gibraltar) |
| bet-at-home | ohne österreichische Bewilligung | Bet-at-home.com Holding Ltd. (Malta) |
| Spinsino | ohne österreichische Bewilligung | – |
| 888sport | ohne österreichische Bewilligung | Evoke plc (Gibraltar) |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist die unterschiedliche Reichweite. tipp3 ist nicht nur online, sondern auch in rund 3300 Trafiken und Annahmestellen präsent – der physische Vertriebskanal ist Teil des Modells, das die Bewilligung trägt. win2day ist das Pendant im Lotterienetz, betrieben von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft. Admiral ist mit dem Wettterminal in der Gastronomie sichtbar. Diese Reichweite geht über die Online-Erlaubnis hinaus und erklärt, warum diese Marken trotz hoher Werbelast der Offshore-Konkurrenz stabil sind: Wer eine Wette in der Trafik abgeben will, kann sie nur dort abgeben.
tipp3 – die Trafikwette mit klarer Bewilligung
tipp3 ist die Sportwette der Österreichischen Sportwetten Gesellschaft, gegründet im April 2000, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. Die Marke nimmt Wetten über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an. Die Bewilligung der NÖ Landesregierung (Bescheid vom 10.12.2020) ist die formale Grundlage. Die Wettgebühr trägt tipp3 nach eigenen Angaben bei verlorenen Wetten selbst; bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent vom Gewinn abgezogen. Wer die Wettgebühr im Gewinnfall trägt, sollte das in die Renditerechnung einbeziehen.
Beim Spielerschutz setzt tipp3 auf eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren; beide Sperren sind nach dem Start nicht aufhebbar. Das Restguthaben bleibt bei der Spielpause im Konto, bei der Selbstsperre wird es auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen. Für Wettkunden, die mit einer Selbstsperre liebäugeln, ist die lange Dauer und die fehlende Aufhebbarkeit ein zweischneidiges Schwert: Sie schützt vor impulsiver Aufhebung, kostet aber drei Jahre Zugang.
Die Stärke von tipp3 ist die physische Präsenz. Wer seine Wette in der Trafik abgibt, hat einen Ansprechpartner vor Ort und einen Papierwettschein, der die Quoten und den Einsatz festhält. Die Schwäche ist das digitale Angebot im Vergleich zu internationalen Marken: weniger Märkte, weniger Live-Optionen, weniger exotische Sportarten. Wer eine Wette auf die zweite türkische Volleyballliga sucht, ist hier falsch. Wer die Bundesliga, die österreichische Bundesliga und die Standardmärkte setzt, ist richtig.
win2day – Sportwetten unter dem Dach der Lotterien
win2day ist die Plattform der Österreichischen Lotterien Gesellschaft und vereint Lotterie, Casino und Sportwetten unter einem Dach. Die Sportwetten beruhen auf der Bewilligung der NÖ Landesregierung (derselbe Bescheid wie bei tipp3, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020); Lotterie und Casino laufen unter der Konzession nach dem Glücksspielgesetz. Die Trennung ist relevant, weil die Schutzregeln sich unterscheiden: Für die Sportwetten gelten die Wettordnungen des Anbieters, für Lotterie und Casino die bundesgesetzlichen Regeln des GSpG.
Die Einzahlungslimits sind die strengsten im Testfeld. Bis 26 Jahre maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat. Gewinne zählen nicht zum Limit; wer viel gewinnt, kann nicht mehr einzahlen, als das Limit erlaubt. Eine individuelle Erhöhung ist auf Antrag möglich, erfordert aber eine Überprüfung. Für Wettkunden mit kleinem Budget ist das die disziplinierteste Struktur im Markt; für Wettkunden, die hohe Einsätze planen, ist sie ein Hindernis.
Die Wettauswahl bei win2day ist breit, aber nicht so tief wie bei Spezialisten. Die Quoten liegen im mittleren Bereich. Wer den Willkommensbonus annimmt, sollte die Umsatzbedingungen prüfen – die AGB sind auf der Seite verlinkt, aber nicht prominent. Das ist typisch für Anbieter, die auf Stammkunden setzen und nicht auf schnelle Bonuskonsumenten. Wer ein verlässliches, reglementiertes Angebot sucht und mit den Limits zurechtkommt, ist hier richtig.
Starsportwetten – junger Anbieter mit Bescheid, aber fehlender Landeskennzeichnung
Starsportwetten tritt mit dem Bescheid vom 8. März 2022 auf, mit dem der Starbet24 GmbH die Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Der Anbieter bewirbt sich als „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“. Was die Beschreibung nicht nennt, ist das Bundesland und die Bescheidnummer. Das ist eine Lücke, die bei einer Lizenz Malta oder Curaçao normal wäre, aber bei einer österreichischen Bewilligung ungewöhnlich: Wer vom Land eine Bewilligung hat, sollte sie auch nennen.
Wer die Wettquote und das Wettprogramm mit den etablierten Anbietern vergleicht, findet solide Standardwerte, ohne dass Starsportwetten in einer Disziplin herausragt. Die App ist im Google-Play-Eintrag verlinkt, das Angebot zielt auf den mobilen Wettkunden. Der fehlende Willkommensbonus in der Standardwerbung deutet auf eine Strategie, die nicht über den Preis geht, sondern über die Bewilligung. Wer auf der Suche nach einem kleinen, regulierten Anbieter ist, der nicht die Größe von tipp3 oder Admiral hat, kann Starsportwetten in Betracht ziehen – vorausgesetzt, er fragt beim Anbieter nach dem konkreten Bundesland und der Bescheidnummer, bevor er einzahlt.
Admiral – der Wettterminal-Anbieter unter neuer Führung
Admiral war die Sportwetten-Marke der Novomatic-Gruppe, gegründet von Walter Grubmüller, an der Wiener Börse notiert von 2001 bis 2006. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH hat ihren Sitz in Gumpoldskirchen. Die Bewilligung beruht auf dem Oö. Wettgesetz und ist von der OÖ Landesregierung erteilt. Die Wettterminals in der Gastronomie sind das, was Admiral von reinen Online-Anbietern unterscheidet: Die Wette im Wirtshaus, am Automaten, mit dem Personal vor Ort.
Mit der Übernahme durch Tipico Anfang September 2025 ändert sich die Struktur: 20 Shops müssen verkauft werden, die verbleibenden Tipico-Shops werden unter der Marke Admiral betrieben, Tipico ist Technologiepartner. Für den Wettkunden bedeutet das eine Übergangsphase: Das Admiral-Angebot, das er kennt, wird technisch von Tipico betrieben, bleibt aber unter dem Admiral-Schild. Die Bewilligung bleibt die alte. Wer ein Konto bei Admiral hat, sollte beobachten, wie sich die Übergangsphase auf Auszahlungsdauer und Support auswirkt – erfahrungsgemäß sind die ersten Monate nach einer Übernahme die, in denen die Abläufe am ehesten hakten.
Vierklee – Tiroler Bewilligung, schmales Angebot
Vierklee nennt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung; anwendbare Rechtsvorschrift ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Der Anbieter ist im Westen Österreichs verankert, das Online-Angebot ist solide, aber nicht so breit wie das der großen Marken. Die Wettquoten liegen im Mittelfeld.
Die Stärke von Vierklee ist die Tiroler Verwurzelung: Wer im Westen Österreichs wettet, hat einen Anbieter mit klarem Landeskontakt. Die Schwäche ist die geringere Marktdurchdringung, die sich in einer kleineren Auswahl an Live-Wetten und Spezialmärkten zeigt. Für Wettkunden, die auf Bundesliga, Standard-1X2 und die wichtigsten Tennis- und Basketball-Märkte setzen, ist das Angebot ausreichend. Wer eine Nische sucht, wird hier nicht fündig.
Merkur Bets – neuer Name, alte Struktur
Merkur Bets ist seit Juni 2025 der Marktauftritt der österreichischen Sportwetten-Sparte der Merkur Group, die vorher als Cashpoint Sportwetten firmierte und 1996 in Gerasdorf bei Wien gegründet wurde. Die Bewilligung ist in den publizierten Unterlagen nicht im Detail dokumentiert; das ist bei einem Anbieter, der seit fast 30 Jahren im Markt ist, ungewöhnlich. Wer Cashpoint kannte, kennt die Struktur: Wettterminals in der Gastronomie, ein Online-Angebot, solide Quoten, kein Hochrisiko-Marketing.
Der Markenwechsel ist eine Marketingentscheidung, kein strategischer Bruch. Die Wettkunden, die unter Cashpoint ein Konto hatten, finden es unter Merkur Bets wieder; die Wettterminals blieben dort, wo sie waren. Für die Bewertung zählt, ob das neue Angebot die alte Stabilität hält oder ob es im Markenwechsel zu Brüchen kommt. Die ersten Monate unter dem neuen Namen werden zeigen, ob die Übergang gelungen ist.
Lottoland – Lotto im Schwerpunkt, Wetten am Rand
Lottoland Limited hat seinen Sitz in Gibraltar, wurde im Mai 2013 gegründet und bietet Wetten auf mehr als 30 Lotterieziehungen. Der Name sagt es: Das Kerngeschäft ist Lotto, nicht Sportwette. Wer Lottozahlen aus aller Welt setzen will, ist hier richtig. Wer eine Bundesliga-Wette sucht, wird das Angebot schmal finden.
Die Lizenz ist die MGA aus Malta – keine österreichische Bewilligung. Die Malta-Lizenz ist eine seriöse Lizenz mit eigenem Aufsichtsregime, aber sie greift in Österreich nicht. Wer bei Lottoland wettet, hat im Streitfall die Malta Gaming Authority als Beschwerdestelle, nicht eine österreichische Behörde. Die Selbstsperre über das österreichische System greift nicht; wer sich bei Lottoland selbst sperren lassen will, muss es direkt beim Anbieter tun.
bet-at-home – österreichischer Ursprung, maltesische Lizenz
bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels (Oberösterreich) gegründet, die Website ging im März 2000 online. Die Bet-at-home.com AG hat heute ihren Sitz in Düsseldorf; die internationalen Lizenzen werden über die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta (Malta) gehalten. Eine österreichische Landesbewilligung nennt die Quelle nicht. Die Sichtbarkeit in Österreich rührt vom Gründungsstandort her, nicht von einer aktuellen Bewilligung.
Das Angebot ist breit: Bundesliga, europäische Ligen, Live-Wetten, Spezialmärkte. Die Quoten liegen im oberen Mittelfeld; die Bonusstruktur ist regelmäßig, aber mit hohen Umsatzanforderungen. Wer die Wettgebühr von 5 Prozent trägt, ist nicht abschließend dokumentiert; die meisten internationalen Anbieter bauen sie in die Quote ein, was die Quote im Vergleich zu heimischen Anbietern leicht drückt. Wer die heimische Variante bevorzugt, sollte bei tipp3 oder Admiral bleiben.
Spinsino – kein österreichisches Angebot
Die Seite Spinsino.bet ist bei Abruf als mexikanisches Angebot aufgebaut: spanische Texte, Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi. Eine deutsche oder österreichische Version wurde nicht abgerufen. Das ist die Kehrseite der Globalisierung: Wer nach „neuen Wettanbietern“ sucht, kann auf internationale Marken stoßen, die für den österreichischen Markt gar nicht aufgebaut sind. Die Bewertung im österreichischen Kontext fällt entsprechend kurz aus: keine österreichische Bewilligung, keine österreichische Sprachversion, kein erkennbares Angebot für österreichische Wettkunden. Wer auf der Seite landet, sollte prüfen, ob die Adresse tatsächlich für ihn gedacht ist.
888sport – Gibraltar als Lizenzgeber
888sport gehört zur Evoke plc (früher 888 Holdings Limited) mit Sitz in Gibraltar, notiert an der London Stock Exchange unter dem Kürzel EVOK. Die Lizenz ist die der Regierung von Gibraltar – keine österreichische. Das Sportwetten-Angebot ist breit, die Quoten liegen im oberen Mittelfeld, die Bonusstruktur ist regelmäßig. Wer bei 888sport wettet, hat im Streitfall die Gibraltar Gambling Commissioner als Beschwerdestelle, nicht eine österreichische Behörde.
Die Sichtbarkeit in österreichischen Suchanfragen kommt von der Markenbekanntheit, nicht von einer österreichischen Bewilligung. Wer das Angebot prüft, sollte drei Punkte beachten: die Wettgebühr von 5 Prozent, die in der Quote eingepreist ist; das Fehlen einer österreichischen Selbstsperre; und die Tatsache, dass der Anbieter bei einer Auszahlungsstreitigkeit außerhalb der Reichweite österreichischer Behörden liegt. Das schließt 888sport nicht aus, aber es verschiebt das Risiko.
Was die Auswahl kostet: Der Preis der Wahl
Wer sich zwischen den genannten Anbietern entscheidet, vergleicht nicht nur Quoten und Boni, sondern auch die impliziten Kosten: die Wettgebühr, die in jeder Quote steckt; die Marge des Anbieters, die ebenfalls eingepreist ist; den Bonusumsatz, der mit Erwartungswert bezahlt wird; und die Opportunitätskosten eines Streits mit einem Anbieter ohne österreichische Beschwerdestelle. Die folgende Übersicht macht das nicht in einer Zahl greifbar – die Quoten wechseln jede Sekunde, und die Marge ist je nach Markt und Sport unterschiedlich –, aber sie benennt die Posten, die in jede Renditerechnung gehören.
Die Wettgebühr von 5 Prozent trifft jede Wette, unabhängig vom Anbieter. Wer bei einem Anbieter ohne österreichische Bewilligung wettet, zahlt sie trotzdem – die Gebühr fällt auf Wetten an, die aus Österreich platziert werden, der Anbieter führt sie an die österreichische Finanzverwaltung ab. Die Marge ist das, was der Anbieter zusätzlich zur Wettgebühr einbehält. Bei einem 1X2-Markt mit drei Ausgängen liegt die Auszahlungsquote typischerweise zwischen 92 und 96 Prozent, der Rest ist Marge. Bei asiatischen Handicaps und Spezialmärkten ist die Marge oft höher.
Der Bonusumsatz ist die Position, die am leichtesten übersehen wird. Wer einen 100-Prozent-Bonus auf 100 € annimmt und ihn 5 Mal umsetzen muss, platziert 500 € an Wetten, die die Mindestquote erfüllen. Bei einer angenommenen Marge von 6 Prozent ist der Erwartungswert des Bonus 100 € – 30 € = 70 €. Der Bonus ist also real 70 € wert, nicht 100 €. Die Frist macht den Unterschied, wenn sie knapp ist: 30 Tage sind machbar, 7 Tage zwingen den Spieler in riskantere Wetten, was die Marge weiter aufzehrt.
Die Opportunitätskosten eines Anbieters ohne österreichische Bewilligung sind schwer zu beziffern, weil sie nur im Streitfall anfallen. Wer ein Konto bei einem offshore-Anbieter hat und eine Auszahlung nicht erhält, hat drei Wege: die Beschwerde beim Anbieter selbst, die Beschwerde bei der ausländischen Lizenzbehörde (Malta Gaming Authority, Gibraltar Gambling Commissioner, Curaçao Gaming Authority) und den Rechtsweg vor einem österreichischen Gericht. Alle drei Wege sind gangbar, aber sie kosten Zeit und Nerven, und die Erfolgsaussicht ist niedriger als bei einem Anbieter mit heimischer Bewilligung. Das ist der Preis, den der Spieler zahlt, wenn er die heimische Variante zugunsten einer internationalen Marke verlässt.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Österreich
Ab wann gilt ein Wettanbieter als „neu“, und wer betreibt ihn?
Ein Wettanbieter gilt in Österreich als „neu“, wenn er in den letzten zwei Jahren sichtbar in den Markt getreten ist, sei es durch Markteintritt, Umfirmierung oder Übernahme. Die Betreiberfrage ist entscheidend: Impressum und Lizenzhinweis der Seite nennen die operative Gesellschaft, den Sitz und die Bewilligungsbehörde. Fehlt diese Angabe, ist Vorsicht angebracht. Bei tipp3 ist es die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., bei win2day die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH, bei Admiral die ADMIRAL Sportwetten GmbH – drei bewilligte Anbieter mit klar zugeordneten Betreibern.
Welche Bewilligung braucht ein Anbieter für österreichische Kunden, und reicht eine Malta-Lizenz?
Eine österreichische Bewilligung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt, in dem der Anbieter seine Daten bereitstellt. Es gibt keine bundesweite Lizenz und keine nationale Liste der Buchmacher. Eine Malta-Lizenz ist eine maltesische Lizenz, keine österreichische – die Malta Gaming Authority ist nicht die zuständige Stelle für österreichische Wettkunden. Wer einen Anbieter mit Malta-Lizenz nutzt, hat im Streitfall die MGA als Beschwerdestelle, nicht eine österreichische Behörde. Für eine österreichische Bewilligung muss der Anbieter die Anforderungen des jeweiligen Landesgesetzes erfüllen.
Woran erkennt man, ob der Anbieter die Wettgebühr von 5 Prozent selbst trägt?
Die Wettgebühr ist eine österreichische Bundesabgabe, die seit dem 1.4.2025 5 Prozent des Wetteinsatzes beträgt. Ob der Anbieter sie selbst trägt, im Gewinnfall vom Gewinn abzieht oder in die Quote einrechnet, variiert. tipp3 trägt sie bei verlorenen Wetten selbst und zieht sie bei gewonnenen Wetten vom Gewinn ab – der Spieler sieht den Abzug auf dem Wettschein. Andere Anbieter bauen die Gebühr in die Quote ein, was die Quote im Vergleich zu einem Anbieter ohne diese Belastung leicht senkt. Wer wissen will, was bei seinem Anbieter passiert, liest die Wettordnung oder fragt den Support.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten bei Willkommensangeboten?
Die Umsatzbedingung legt fest, wie oft der Bonus (oder Bonus plus Einzahlung) umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die Mindestquote legt fest, welche Quoten für die Umsatzwetten zulässig sind. Eine x5-Bedingung mit Mindestquote 1,80 verlangt 500 € Umsatz bei qualifizierenden Wetten – bei 6 Prozent Marge entspricht das rund 30 € Erwartungswertverlust. Wer den Bonus annimmt, sollte diese drei Werte kennen, bevor er die erste Einzahlung macht. Die Frist, in der der Umsatz erfüllt sein muss, ist die vierte Zahl, die zählt.
Wo lässt sich bei neuen Anbietern eine Selbstsperre beantragen, und gilt sie markenübergreifend?
Die Selbstsperre wird direkt beim Anbieter beantragt, in den Kontoeinstellungen oder über den Kundenservice. tipp3 bietet Sperren von 1 bis 3 Jahren, win2day arbeitet mit Einzahlungslimits statt Sperren. Eine markenübergreifende Sperre gibt es in Österreich für Sportwetten nicht – wer bei tipp3 gesperrt ist, kann bei Admiral weiter wetten. Es gibt kein zentrales Sperrregister für Sportwetten, anders als im Glücksspielbereich nach dem GSpG. Wer mehrere Anbieter nutzt, muss bei jedem einzelnen die Sperre setzen, wenn er sich konsequent schützen will.
Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten sind üblich?
Banküberweisung, Kreditkarte und E-Wallet sind Standard. PayPal ist seltener verfügbar als die Suchanfragen vermuten lassen, und die meisten Anbieter mit PayPal haben keine österreichische Bewilligung. Die Auszahlungsdauer setzt sich aus der Bearbeitungsdauer beim Anbieter (wenige Stunden bis drei Werktage) und der Banklaufzeit (ein bis zwei weitere Werktage) zusammen. „Sofortige Auszahlung“ bezieht sich auf die Annahme des Auftrags, nicht auf das Eintreffen des Geldes. Gebühren sind die Ausnahme; die Inaktivitätsgebühr nach langer Pause ist der Sonderfall, den man vor der Einzahlung prüfen sollte.
Vergleich – Eishockey online
Inhalt erstellt vom Team «Eishockey online»
